Thema: Leistungsbewertung beim Home-Schooling
Das Ministerium NRW und unser Vorschlag für die Schulen
Lernen auf Distanz
Das Ministerium für Schule NRW:
Auszug aus der Stellungnahme vom 15./16.04.20: „Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war.
Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. …
Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.
Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.
Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.“
…und unsere Empfehlung dazu:
Daraus ergibt sich aus unserer Sicht zur Frage der Leistungsbewertung:
Die Problematik hat sich inzwischen geklärt. Die Schulmail vom 15.4. hat hier die wohl bestmögliche Antwort gegeben, die die Schulaufsicht in der derzeitigen Situation an die Schulen geben kann.
Auf dieser Grundlage schlagen wir vor, die folgende Handlungsregel in Schulen zu vereinbaren:
„Für uns Lehrerinnen und Lehrer steht Leistungsbewertung immer im Spannungsfeld zwischen den Funktionen der Lernförderung (Kompetenzaufbau stimulieren durch Feedback) und der Allokationsfunktion (Zuweisung von Chancen durch Vergabe von Abschlüssen und Einordnung der Lernenden in ein Leistungs-Ranking).
Dabei besteht immer, nicht nur beim Distanzlernen, die Gefahr, dass Schüler*innen sich sorgen, bei der Allokation ungünstig da zu stehen, und daher vermeiden, ihren tatsächlichen Kenntnisstand der Lehrkraft zu zeigen. Das hat die Folge, dass die Lehrkraft die Lernförderung durch Feedback nur unzureichend geben kann.
Diese Gefahr ist beim Distanzlernen erheblich größer als im regulären Unterricht. Daher ist wichtig, den Lernenden deutlich zu machen: Während der Distanzlernzeit ist die Allokationsfunktion ausgesetzt. Wir Lehrerinnen und Lehrer sammeln keine Informationen über die Distanz-Lern-Prozesse, die später eingesetzt werden können, um eine ungünstige Chancen-Zuweisungs-Entscheidung zu begründen. Die Allokationsfunktion wird aber später wieder greifen. Daher ist es wichtig, im Moment alle Lernmöglichkeiten zu nutzen, die sich nutzen lassen.
Es wird schwierig werden, das Vertrauen der Lernenden zu gewinnen, dass wir Lehrer*innen diese Regel einhalten. Daher ist wichtig, dass jede*r mit besonderer Sensibilität in dieser Frage mit den Schüler*innen kommuniziert.“