Startchancen – Programm! Silberstreif am Himmel!? Mit einem Vorschlag vom IfpB!
Wie eine schnelle Antwort der Politik auf den jüngsten PISA-Schock wirkt das am 02.02.2024 von der Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) auf einer Pressekonferenz vorgestellte Startchancen-Programm von Bund- und Ländern. „Das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik“, ein „Gamechanger“, ein „Paradigmenwechsel“ „gezielte Finanzierungsunterstützung“ heißt es von Regierungsseite. Dagegen von den Kritikern: „Viel zu wenig“, „falscher Förderschwerpunkt“ „falscher Verteilungsschlüssel“. Damit setzt sich ein Streit fort, der die lange Vorbereitung dieses Programmes begleitet. Denn was als schnelle Antwort wirkt, ist seit dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung 2020 unter Beteiligung von Ländern und Experten mühsam erarbeitet worden und mitnichten ein Schnellschuss, sondern lange überfällig. „Und nun?“ fragen sich die Praktiker und Betroffenen vor Ort, „Wie kommen wir an das Geld und wie können wir Bildungsgerechtigkeit für unsere Schüler*innen damit erreichen?“
20 Milliarden Euro, davon 10 Milliarden vom Bund, 10 Milliarden von den Ländern für 10 Jahre für 4000 Schulen „in herausfordernder Lage“ und damit für ca. 10% der Schülerschaft: Davon sollen aufgrund der demographischen und sozialen Situation allein in NRW 900 Schulen gefördert werden. Welche Schulen zu sog. Startchancen-Schulen werden, bestimmen die Länder. Wie das geschieht und nach welchen Kriterien entschieden wird, hängt also von den Datenlangen in den Ländern ab. „Als eines von wenigen Ländern können wir dabei auf einen schulscharfen Sozialindex zurückgreifen, den wir erst kürzlich aktualisiert haben“, kann zumindest in NRW die zuständige Ministerin Dorothee Feller (CDU) prahlen. Im August 2024 soll es losgehen. Und weil es das Ziel ist es, dem sinkenden Leistungsniveau der Schüler*innen besonders bei den Basiskompetenzen Rechnen, Schreiben, Lesen entgegenzuwirken und endlich Bildungschancen vom Sozialstatus zu entkoppeln und der klaffenden Schere zwischen bildungsnah und bildungsfern, arm und reich entgegenzuwirken, soll primär bei den Grundschulen angesetzt werden. Da diese stufenweise den Anspruch auf ganztägige Förderung ab August 2026 umsetzen müssen, weil ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat, kommt also auf Startchancen-Grundschulen eine doppelte Chance – oder aber! – Herausforderung zu. Bedenkt man, dass viele Schulen „in herausfordernder Lage“ leitungslos sind, stellt sich die Frage nach der praktischen Umsetzung in den Kommunen und Schulen um so dringender.
Das IfpB hat dafür ein paar bescheidene Vorschläge:
Voraussetzung für das praktische Handeln einer Schule sind Schulprogramme bzw. -konzepte, die wohldurchdacht und flexibel Schulen nicht nur deren innere Struktur, sondern auch die Unterrichtsmethodik (das Wie), den Unterrichtsstoff (das Was) und den Raum (das Wo) gestalten, bestimmen und den Schulentwicklungsprozess lenken. Und dies gilt in Bezug Startchancenprogramm um so mehr. Denn die mit dem Startchancenprogramm verbundenen Verpflichtungen,
I. eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung zu schaffen, die Schulen zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten mit hochwertiger Ausstattung und moderner Infrastruktur machen, (Hallo Schulträger! Hört ihr das?) ist die Antwort auf das Wo, mit dem stimmigen Raum als Dritten Pädagogen;
II. bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung zu finden, beinhalten die Antworten auf das Wie und Was.
Die Verpflichtung zu Bildung multiprofessioneller Teams (III.) bedeutet, Lösungen finden müssen, die mit einem Grundsatzproblem umgehen müssen: Personalmangel! Denn gerade zu Anfang des Programmes steht kein Fachpersonal zur Verfügung. Wie dieses gefunden werden kann, bedeutet eine praktische Umsetzung des Bildungsbegriffs im Sinne der „Aufforderung zur Selbsttätigkeit“: kreativ, ungenutzte Potentiale erkennend und partizipativ.
Bei all dem kann das IfpB beratend unterstützen! Info@ifpb-muenstr.de
Das Startchancen-Programm auf einen Blick
Mit dem Startchancen-Programm sollen 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern für die nächsten 10 Jahre speziell gefördert werden. Damit soll der Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppelt werden. Investitionen sind in drei Bereichen geplant:
Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung,
Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung,
Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.